Page 22 - Radgeber - Was zu Lebzeiten zu regeln ist
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Trauer_SPN_21x21  27.05.2011  13:42  Seite 22



                                                              trAuerFeier



                   trauerfeier & kirchliche beerdigung




                   Die freie Trauerfeier –
                   eine Alternative zur konfessionellen Bestattung  Kirchliche Bestattung

                   Verstorbene, die aus der kirche ausgetreten waren, Men-  der tod eines Menschen ist ein tiefer einschnitt für alle, die
                   schen, die nie getauft wurden, angehörige, die für ihren  ihm verbunden waren. das trifft Menschen jeder Weltan-
                   trau erfall eine gestaltung ohne kirchliche begleitung wün-  schauung hart. Christen nehmen im Rahmen einer kirchli-
                   schen, Verfügungen, die in einem Vorsorgeauftrag getroffen  chen trauerfeier abschied. sie erfahren dabei: Verstorbene
                   wurden – es gibt viele gründe, einen todesfall mit einer kon-  und Lebende bleiben bei gott in guten Händen. für alle, die
                   fessionsfreien trauerfeier zu würdigen.         an Jesus Christus glauben, ist der tod nicht nur abbruch,
                     die freie trauerfeier bietet umfassende Möglichkeiten,  sondern durchgang in ein neues Leben bei gott. im an-
                   den individuellen gesichtspunkten eines sterbefalls gerecht  schluss an die trauerfeier in einer friedhofshalle oder kirche
                   zu werden. sie ist weder einer Lehre noch einer institution  findet meist die beisetzung des sarges oder der Urne statt.
                   verpflichtet und kann sich daher ganz auf das einlassen, was  die christliche bestattung gibt in einer situation, in der sich
                   den betroffenen wichtig und hilfreich ist. freie Redner spre-  für die nächsten angehörigen so vieles verändert, verlässli-
                   chen auch anlässlich anderer einschneidender biografischer  chen Halt.
                   stationen wie geburt und Hochzeit.                 kirchlich bestattet werden kann jeder, der einer christli-
                     bei einer trauerfeier sind sie in der Lage, sowohl mit re-  chen kirche angehört hat. die kirchenzugehörigkeit wird auf
                   ligiösen als auch mit atheistischen Lebenskonzepten umzu-  der sterbeurkunde vermerkt. sie ist auch bei der zuständigen
                   gehen und sie angemessen zur geltung zu bringen. großer  kirchengemeinde bekannt. der termin für die trauerfeier
                   Wert liegt dabei auf der darlegung der prägnanten Lebens-  muss mit dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin
                   linien und der im Leben des Verstorbenen verwirklichten  vereinbart werden. die bestattungsunternehmen stellen so
                   Werte. an dieses nachzeichnen eines nun beendeten Weges  schnell wie möglich den kontakt her, oder die angehörigen
                   knüpfen sich aussagen, die über dieses persönliche Leben hi-  melden  sich  selbst  beim  jeweiligen  Pfarramt.  der  dienst
                   nausgehen und die den Hinterbliebenen und trauernden  eines Pfarrers/einer Pfarrerin bei einer kirchlichen bestat-
                   einen konstruktiven Umgang mit der veränderten situation  tung kostet die angehörigen nichts. Jeder kirchlichen bestat-
                   ermöglichen. die freie trauerfeier kann mit musikalischen  tung geht ein begleitendes gespräch mit dem Pfarrer/der
                   und literarischen beiträgen, die den Wünschen der angehö-  Pfarrerin voraus. dabei wird der ablauf der trauerfeier be-
                   rigen oder dem Leben des Verstorbenen entsprechen, unter-  sprochen und der trauer Raum gegeben. erinnerungen an
                   malt werden.                                    die besondere Persönlichkeit des/der Verstorbenen werden
                                                                   ausgetauscht. die von der christlichen Hoffnung getragene
                                                                   menschliche nähe tut gut. nach der bestattung wird des Ver-
                                                                   storbenen in einem gottesdienst der jeweiligen kirchenge-
                                                                   meinde  gedacht.  niemand  soll  mit  seiner  trauer  allein
                                                                   bleiben.
                                                                   kontakt für weitere fragen:
                                                                   evangelische superintendentur
                                                                   Gertraudtenstr. 1, 03046 Cottbus, Telefon 0355 24763
                                                                   E-Mail suptur@evkirchenkreis-cottbus.de



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