Page 24 - Radgeber - Was zu Lebzeiten zu regeln ist
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Trauer_SPN_21x21 27.05.2011 13:42 Seite 24
bestAttung
das standesamt informiert
Beurkundung von Sterbefällen
trotz der trauer über den Verlust eines Menschen gehören · geschieden: aktuelle beglaubigte abschrift des Heiratsein-
die beantragung der beurkundung des sterbefalles und die trages oder beglaubigter Registerauszug aus dem eheregister
einleitung der bestattung zu den wichtigsten Pflichten für mit eheauflösungsvermerk.
die angehörigen. an dieser stelle können nicht alle fragen Wurde die ehe im ausland geschieden, so ist eine anerkennung
abschließend beantwortet werden. Haben sie keine beden- dieser scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.
ken sich telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen · Lebenspartnerschaft: auszug aus dem Lebenspartner-
standesamt in Verbindung zu setzen. schaftsbuch einschl. nachweis der auflösung der Lebens-
für die beurkundung eines sterbefalls ist der standesbe- partnerschaft (sterbeurkunde oder gerichtsurteil)
amte zuständig, in dessen Zuständigkeitsbezirk der tod ein-
getreten ist. bei deutschen staatsangehörigen, die im ausland die aktuelle beglaubigte abschrift des Heiratseintrages
verstorben sind, erfolgt dies am jeweiligen Wohnsitz. oder der beglaubigter Registerauszug aus dem eheregister
Jeder sterbefall muss spätestens an dem auf den todestag werden vom standesamt des eheschließungsortes ausgestellt.
folgenden Werktag (der samstag gilt nicht als Werktag) an- Wurde die ehe im ausland geschlossen, so ist die Heirats-
gezeigt werden. bei einem sterbefall im krankenhaus wird urkunde im original ggf. mit übersetzung vorzulegen. in
die sterbefallanzeige von dort an das standesamt übergeben. den einzelnen bundesländern bestehen unterschiedliche Zu-
ist der angehörige zu Hause verstorben, benachrichtigen sie ständigkeiten zur führung des Lebenspartnerschaftsbuches.
bitte ihren Hausarzt oder den notarzt. beim tod eines ausländischen staatsbürgers sollte eine Rück-
Hierfür kann von dem anzeigepflichtigen ein bestatter be- sprache mit dem jeweiligem standesamt erfolgen.
auftragt werden, der sich um die formalitäten kümmert.
die beurkundung des sterbefalles ist gebührenfrei. ster- informationen zu den standesämtern erhalten sie auf den je-
beurkunden für die krankenkasse und für Rentenzwecke weiligen internetseiten der Ämter, städte und gemeinden:
sind ebenfalls gebührenfrei. für die ausstellung von sterbe-
urkunden für den weiteren bedarf sind folgende gebühren amt burg (spreewald) www.amt-burg-spreewald.de
zu entrichten: erste Urkunde, auch internationale Urkunde:
10,00 euro jede weitere, zum gleichen Zeitpunkt beantragte stadt Cottbus www.cottbus.de
Urkunde 5,00 euro. amt döbern-Land www.amt-doebern-land.de
stadt drebkau www.drebkau.de
dem standesamt oder einem bestattungsunternehmen sind
folgende Unterlagen vorzulegen: stadt forst (Lausitz) www.forst-lausitz.de
· die vom arzt ausgestellte todesbescheinigung stadt guben www.guben.de
· den Personalausweis
· die geburtsurkunde des Verstorbenen gemeinde kolkwitz www.kolkwitz.de
gemeinde neuhausen/spree www.neuhausen-spree.de
Zusätzlich wird vom Verstorbenen je nach familienstand benötigt: amt Peitz www.peitz.de
· verheiratet: aktuelle beglaubigte abschrift des Heiratseintrages
oder beglaubigter Registerauszug aus dem eheregister gemeinde schenkendöbern www.schenkendoebern.de
· verwitwet: aktuelle beglaubigte abschrift des Heiratseintrages stadt spremberg www.spremberg.de
oder beglaubigter Registerauszug aus dem eheregister mit
eheauflösungsvermerk stadt Welzow www.welzow.de
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