Page 7 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
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Beurkundung von Sterbefällen

Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall vom Standesamt beurkundet. Grund-
lage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informa-
tionen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. In der Regel
übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige
eines Sterbefalles.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztli-      Geschiedenen ein Eheauflösungsnachweis;
che Todesbescheinigung maßgeblich, in der von             bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkun-
einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Anga-           de).
ben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen wer-
den.                                                   Im Einzelfall können neben den genannten Unter-
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin  lagen noch weitere Dokumente erforderlich sein.
oder ein Bestatter um die Abwicklung der Forma-        Die Aufzählung ist daher nicht abschließend. Bei
litäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen            Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standes-
reichen die erforderlichen Unterlagen beim Stan-       amtes gerne zur Verfügung.
desamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in
Empfang.                                               Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei;
                                                       ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten
Wichtig für die Beurkundung eines Sterbefalles         Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse
sind:                                                  oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätz-
                                                       liche Urkunden benötigt werden.
 · Sterbeanzeige
 · ärztliche Todesbescheinigung                        Gebühren:
 · Nachweis letzter Wohnsitz (Personalausweis
                                                       1 Sterbeurkunde 10,00 €
   oder Reisepass der verstorbenen Person)             Jede weitere Sterbeurkunde 5,00 €
 · Personenstandsurkunden (die Geburtsurkun-

   de; bei Verheirateten die Eheurkunde; bei

                                                                                                          AUFGABEN STANDESAMT  7
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