Page 4 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
P. 4
Beurkundung von Geburten
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt wer-
den und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt,
wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit dem Standesamt ab.
Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus.
Wenn Ihr Baby im Krankenhaus oder im Geburts- Die Geburtsanzeige verbleibt dann solange bei uns
haus das Licht der Welt erblickt, füllen Sie gemein- im Standesamt, bis die Eltern des Kindes zu uns
sam mit der Hebamme die Geburtsanzeige aus. Da- kommen, erst dann wird der neue Erdenbürger
zu nehmen Sie folgende Unterlagen ins Kranken- beurkundet.
haus mit oder bringen diese ins Standesamt mit: Sollte die Mutter des Kindes nicht zum Standes-
amt kommen können und der Kindesvater (bei
Sind die Eltern ledig: nicht verheirateten Eltern) will allein kommen, so
· Personalausweis muss er eine Vollmacht von der Kindesmutter mit-
· Geburtsurkunde der Mutter bringen.
· Geburtsurkunde des Vaters Gemeinsam gehen wir die Angaben auf der Anzei-
· Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden ge durch. Wenn alles richtig ist, vor allem die
· Sorgerechtserklärung vom Jugendamt Schreibweise des Vornamens des Kindes, dann be-
kommen Sie die Urkunden ausgestellt.
Sind die Eltern verheiratet:
· Personalausweis Gebühren:
· Heiratsurkunde
· Geburtsurkunde der Eltern Ausstellen der Urkunden fürs Elterngeld,
Mutterschaftshilfe und Kindergeld gebührenfrei
Sollte die Ehe geschieden sein, bringen Sie zusätz- 1 Geburtsurkunde 10,00 €
lich das rechtskräftige Scheidungsurteil mit.
4 AUFGABEN STANDESAMT