Page 4 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
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Beurkundung von Geburten

Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt wer-
den und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt,
wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit dem Standesamt ab.
Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus.

Wenn Ihr Baby im Krankenhaus oder im Geburts-         Die Geburtsanzeige verbleibt dann solange bei uns
haus das Licht der Welt erblickt, füllen Sie gemein-  im Standesamt, bis die Eltern des Kindes zu uns
sam mit der Hebamme die Geburtsanzeige aus. Da-       kommen, erst dann wird der neue Erdenbürger
zu nehmen Sie folgende Unterlagen ins Kranken-        beurkundet.
haus mit oder bringen diese ins Standesamt mit:       Sollte die Mutter des Kindes nicht zum Standes-
                                                      amt kommen können und der Kindesvater (bei
Sind die Eltern ledig:                                nicht verheirateten Eltern) will allein kommen, so
 · Personalausweis                                    muss er eine Vollmacht von der Kindesmutter mit-
 · Geburtsurkunde der Mutter                          bringen.
 · Geburtsurkunde des Vaters                          Gemeinsam gehen wir die Angaben auf der Anzei-
 · Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden           ge durch. Wenn alles richtig ist, vor allem die
 · Sorgerechtserklärung vom Jugendamt                 Schreibweise des Vornamens des Kindes, dann be-
                                                      kommen Sie die Urkunden ausgestellt.
Sind die Eltern verheiratet:
 · Personalausweis                                    Gebühren:
 · Heiratsurkunde
 · Geburtsurkunde der Eltern                          Ausstellen der Urkunden fürs Elterngeld,
                                                      Mutterschaftshilfe und Kindergeld gebührenfrei
Sollte die Ehe geschieden sein, bringen Sie zusätz-   1 Geburtsurkunde 10,00 €
lich das rechtskräftige Scheidungsurteil mit.

4 AUFGABEN STANDESAMT
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