Page 6 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
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Namensänderungen/Namenserteilungen
Für den Namen des Kindes bestehen verschiedene Möglichkeiten zur
Namenserteilung. Namen der Eheleute und von Personen mit ausländischen
Namen können geändert werden. Aus einem wichtigen Grund kann der
Familienname oder Vorname geändert werden.
Namenserklärungen/-änderungen können z.B. in Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein
folgenden Fällen vorgenommen werden: Familien- oder Vorname einer Person durch eine
öffentlich-rechtliche Namensänderung geändert
· die Mutter kann dem Kind den Namen des werden. Anträge können dazu beim Standesamt
Vaters erteilen oder dem Landkreis (Namensänderungsbehörde)
gestellt werden.
· nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen
sofern dieser bei der Eheschließung nicht Standesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
bestimmt wurde
Was ist ein Name?
· nach erneuter Eheschließung kann einem Was uns Rose heißt, wie es auch hieße,
Kind, der neue Ehename der Mutter/Vater
erteilt werden (Einbenennung) würde lieblich duften.
· Personen mit ausländischen Namen können, (William Shakespeare)
wenn sich ihr Name fortan nach dem deut-
schen Recht richtet, ihren Namen nach deut-
schen Regeln angleichen, z.B. eine deutsch-
sprachige Form des Vornamens
· bei der Namenswahl des Kindes oder der
Eheleute, bei der eine ausländische Beteili-
gung vorliegt, kann durch eine Rechtswahl
das deutsche oder das ausländische Recht
gewählt werden
6 AUFGABEN STANDESAMT