Page 5 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
P. 5
Vaterschaftsanerkennungen
Sind Sie zur Geburt des Kindes verheiratet, ist im juristischen Sinne die Vaterschaft
klar. Danach ist der Ehemann der Kindesmutter auch der Vater des Kindes. Daraus
ergibt sich dann auch das gemeinsame Sorgerecht. Jedoch sind heute viele Eltern
nicht miteinander verheiratet. Spätestens nach der Geburt des Kindes geht der Vater
zum Jugendamt und erkennt seine Vaterschaft an.
Vaterschaftsanerkennungen sind vor der Geburt Erforderliche Zustimmung, soweit sie nicht mit Gebührenfreie Vaterschaftsanerkennungen kön-
eines Kindes, aber auch jederzeit nach der Geburt der Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft nen beim Jugendamt des Landkreises Spree-Nei-
des Kindes möglich. Diese kann beim Standesamt oder Mutterschaft abgegeben wird, 30,00 € ße in Forst vorgenommen werden.
oder auch beim Jugendamt beurkundet werden.
Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles wen-
den Sie sich bitte an die Standesbeamtinnen. Sie
werden dann umfangreich und sachlich beraten.
Vorzulegende Unterlagen:
· Personalausweis
· Geburtsurkunden bei ledigen Eltern
Sollte die Mutter verwitwet oder geschieden sein,
dann sind Sterbeurkunde oder ein rechtskräftiges
Scheidungsurteil zusätzlich vorzulegen.
Gebühren
Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutter-
schaft 30,00 €
AUFGABEN STANDESAMT 5