Page 21 - Ratgeber für werdende Eltern - Cottbus
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RatgeberBaby2014.qxp:Layout 1  03.12.2014  13:34 Uhr  Seite 19















                Was bedeutet „elterliche Sorge“ ?


                Wird im Volksmund vom Sorgerecht gesprochen, dann ist Aus-
                übung der elterlichen Sorge gemeint. Die rechtlichen Grundlagen
                zur elterlichen Sorge finden sich in den §§ 1626 bis 1698 des
                Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

                Das Sorgerecht der Eltern entsteht mit der Geburt eines Kindes,
                wobei der Gesetzgeber unterscheidet, ob die Elternteile miteinan-
                der verheiratet sind oder nicht. Sind sie verheiratet, entsteht auto-
                matisch ein gemeinsames Sorgerecht. Sind sie nicht verheiratet,
                dann bekommt die Mutter nach dem Gesetz (zunächst) das alleini-
                ge Sorgerecht.

                Es kann im Nachhinein auf mehreren Wegen in ein gemeinsames
                Sorgerecht umgewandelt werden. Es entsteht beispielsweise dann,
                wenn beide Elternteile nach der Geburt des Kindes heiraten. Auch
                die Beurkundung eines gemeinsamen Sorgerechts im Wege der
                gegenseitigen Übereinkunft beim Jugendamt ist möglich. Als drit-
                ter Weg ist eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht
                möglich. Seit dem 19.05.2013 ist durch das „Gesetz zur Reform
                der elterlichen Sorge nicht miteinander verheiratete Eltern“ nach
                dem neuen § 1626 a BGB die Möglichkeit einer diesbezüglichen
                gerichtlichen Entscheidung nun im Regelfall auch nichtehelichen
                Vätern eingeräumt. Dabei wird das Gericht die elterliche Sorge
                auch auf den nichtehelichen Vater übertragen, „wenn die Übertra-
                gung dem Kindeswohl nicht widerspricht .“ Ein gemeinsames Sor-  Entscheidung möglich. Dort müssen aber demjenigen Elternteil,
                gerecht der beiden Elternteile macht in der Praxis jedoch immer  dem das Sorgerecht aberkannt werden soll, jedoch schwerwiegen-
                nur dann Sinn, wenn sich auch beide Elternteile wirklich um das  de Vorwürfe hinsichtlich einer Gefährdung des Kindeswohls zu
                Wohlergehen des Kindes kümmern möchten und eine vernünftige  machen sein. Die Rechtssprechung der Vergangenheit zeigt aber
                Kommunikationsbasis zwischen beiden Kindeseltern besteht, um  auch, dass es zum Beschluss eines alleinigen Sorgerechts auch dann
                sich über die sorgerelevanten Dinge verständigen zu können.  kommen kann, wenn es den Elternteilen beispielsweise nicht ge-
                                                                     lingt, einen sachlichen Umgang zu den Belangen des Kindes mit-
                Bei einer Scheidung der zum Zeitpunkt der Geburt miteinander  einander aufbauen zu können und sich aus diesen permanenten
                verheirateten Elternteile bemühen sich die Gerichte derzeit immer  Streitigkeiten eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt.
                darum, das gemeinsame Sorgerecht möglichst zu erhalten. Eine
                nachträgliche Abänderung in ein alleiniges Sorgerecht zu Gunsten
                der Mutter oder des Vaters ist im Nachgang durch eine gerichtliche         (Text: Rechtsanwalt J.-M. Lehmann)

































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