Page 20 - Ratgeber für werdende Eltern - Cottbus
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RatgeberBaby2014.qxp:Layout 1  03.12.2014  13:34 Uhr  Seite 18









             Ihr Standesamt informiert




             Geburtenanmeldung wo? – wann? – wie?                 Welcher Vorname?
                                                                  Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Perso-
             Wo?                                                  nensorge. Die Sorgeberechtigten sind zwar grundsätzlich frei bei
             Standesamt Cottbus                                   der Wahl des Vornamens, die gewählten Vornamen dürfen jedoch
             Karl-Marx-Straße 67                                  dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. Auch Bezeichnungen die
             Telefon 0355 6123364                                 dem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt wer-
                                                                  den. Weiter Informationen können Sie rechtzeitig vor der Geburt
             Wann?                                                des Kindes beim Standesamt erhalten.
             spätestens eine Woche nach der Geburt
                                                                  Bitte beachten Sie: Bei Kindern, deren Eltern miteinander verhei-
             Wie?                                                 ratet sind bzw. die die gemeinsame Sorge ausüben, müssen beide
             Mit der schriftlichen Anzeige, die von der Verwaltung, im Auftrag  Eltern die angegebenen Vornamen durch Unterschrift bestätigen.
             der Geschäftsführung, des Klinikums erstellt und dem Standesamt  Bei Kindern, die der alleinigen Sorge der Mutter unterstehen, ist
             übergeben wird.                                      nur die Unterschrift der Mutter notwendig.
                                                                  Welcher Familienname?
                                                                  Sprechen Sie vor der Beurkundung der Geburt mit dem Stan-
                                                                  desamt! Infolge des seit dem 1. Juli 1998 geltenden Kindschafts-
                                                                  rechtes ergibt sich vielleicht ein Wahlrecht.
                                                                  Wo erhalten Sie Urkunden?
                                                                  nach der Anmeldung des Kindes im Standesamt Cottbus, Sach-
                                                                  gebiet Geburten (Zimmer: 3.136)
                                                                  Geburtsort außerhalb der Klinik?
                                                                  mündliche Anzeige eines Beteiligten direkt im Standesamt inner-
                                                                  halb einer Woche (§ 18 und § 19 Personenstandsrechtsänderungs-
             Welche Urkunden?                                     gesetz – PStRG)
             Im Klinikum müssen Sie dazu vorlegen (diese Unterlagen werden
             von Klinikangestellten dem Standesamt direkt übergeben):  Auskünfte?
                                                                  Dieses Merkblatt soll nur eine Hilfestellung sein. Für Ihre speziel-
              Verheiratete:    Eheschließung bis 31.03.1994 –     len Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Standesbeamte
                               Ehe- bzw. Heiratsurkunde oder beglaubig-  gern zur Verfügung.
                               te Abschrift aus dem Familienbuch
                                                                  Telefon: 0355 6123364
                               Eheschließung ab 01.04.1994 –
                               beglaubigte Abschrift aus dem Familien-  Sprechzeiten: Dienstag  09.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr
                               buch                                           Donnerstag 09.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr

                               Eheschließung ab 01.01.2009 –      Andere Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
                               Heiratsurkunde und beide Geburtsurkun-
                               den sowie beide Personalausweise oder Haus-
                               halts- bzw. Meldebescheinigung der Fami-
                               lie, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des
                               Hauptwohnsitzes bei Nicht-Cottbusern

              Getrennt Lebende:  wie Verheiratete (aber: Setzen Sie sich nach
                               der Geburt des Kindes schnellstmöglich mit
                               dem Standesamt in Verbindung.)

              Geschiedene:     wie Verheiratete und zusätzlich Schei-
                               dungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsur-
                               teil mit Rechtskraftvermerk, wenn bereits
                               vorhanden die Vaterschaftsanerkennung
              Ledige:          aktuelle Geburtsurkunde und die Aufent-
                               haltsbescheinigung des Einwohnermeldeam-
                               tes, wenn bereits vorhanden auch die Vater-
                               schaftsanerkennung bei Nicht-Cottbusern


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