Page 20 - Ratgeber für werdende Eltern - Cottbus
P. 20
RatgeberBaby2014.qxp:Layout 1 03.12.2014 13:34 Uhr Seite 18
Ihr Standesamt informiert
Geburtenanmeldung wo? – wann? – wie? Welcher Vorname?
Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Perso-
Wo? nensorge. Die Sorgeberechtigten sind zwar grundsätzlich frei bei
Standesamt Cottbus der Wahl des Vornamens, die gewählten Vornamen dürfen jedoch
Karl-Marx-Straße 67 dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. Auch Bezeichnungen die
Telefon 0355 6123364 dem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt wer-
den. Weiter Informationen können Sie rechtzeitig vor der Geburt
Wann? des Kindes beim Standesamt erhalten.
spätestens eine Woche nach der Geburt
Bitte beachten Sie: Bei Kindern, deren Eltern miteinander verhei-
Wie? ratet sind bzw. die die gemeinsame Sorge ausüben, müssen beide
Mit der schriftlichen Anzeige, die von der Verwaltung, im Auftrag Eltern die angegebenen Vornamen durch Unterschrift bestätigen.
der Geschäftsführung, des Klinikums erstellt und dem Standesamt Bei Kindern, die der alleinigen Sorge der Mutter unterstehen, ist
übergeben wird. nur die Unterschrift der Mutter notwendig.
Welcher Familienname?
Sprechen Sie vor der Beurkundung der Geburt mit dem Stan-
desamt! Infolge des seit dem 1. Juli 1998 geltenden Kindschafts-
rechtes ergibt sich vielleicht ein Wahlrecht.
Wo erhalten Sie Urkunden?
nach der Anmeldung des Kindes im Standesamt Cottbus, Sach-
gebiet Geburten (Zimmer: 3.136)
Geburtsort außerhalb der Klinik?
mündliche Anzeige eines Beteiligten direkt im Standesamt inner-
halb einer Woche (§ 18 und § 19 Personenstandsrechtsänderungs-
Welche Urkunden? gesetz – PStRG)
Im Klinikum müssen Sie dazu vorlegen (diese Unterlagen werden
von Klinikangestellten dem Standesamt direkt übergeben): Auskünfte?
Dieses Merkblatt soll nur eine Hilfestellung sein. Für Ihre speziel-
Verheiratete: Eheschließung bis 31.03.1994 – len Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Standesbeamte
Ehe- bzw. Heiratsurkunde oder beglaubig- gern zur Verfügung.
te Abschrift aus dem Familienbuch
Telefon: 0355 6123364
Eheschließung ab 01.04.1994 –
beglaubigte Abschrift aus dem Familien- Sprechzeiten: Dienstag 09.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr
buch Donnerstag 09.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr
Eheschließung ab 01.01.2009 – Andere Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Heiratsurkunde und beide Geburtsurkun-
den sowie beide Personalausweise oder Haus-
halts- bzw. Meldebescheinigung der Fami-
lie, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des
Hauptwohnsitzes bei Nicht-Cottbusern
Getrennt Lebende: wie Verheiratete (aber: Setzen Sie sich nach
der Geburt des Kindes schnellstmöglich mit
dem Standesamt in Verbindung.)
Geschiedene: wie Verheiratete und zusätzlich Schei-
dungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsur-
teil mit Rechtskraftvermerk, wenn bereits
vorhanden die Vaterschaftsanerkennung
Ledige: aktuelle Geburtsurkunde und die Aufent-
haltsbescheinigung des Einwohnermeldeam-
tes, wenn bereits vorhanden auch die Vater-
schaftsanerkennung bei Nicht-Cottbusern
18

