Page 11 - Radgeber - Was zu Lebzeiten zu regeln ist
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Trauer_SPN_21x21  27.05.2011  13:41  Seite 11



                                                             FormAlitäten



                   steuerliche &

                   rechtliche informationen




                   es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine angelegenheiten recht-
                   zeitig und umsichtig zu ordnen. dies sollte besonders dann
                   geschehen, wenn man als einzelperson lebt und kinderlos ist
                   oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. so ist
                   es für alleinstehende ratsam, namen und anschriften von
                   zu benachrichtigenden Verwandten und bekannten sowie an-
                   dere wichtige informationen an leicht auffindbaren stellen
                   in der Wohnung zu hinterlegen.
                   Lassen sie sich gerade bei wichtigen erbfragen durch einen
                   erfahrenen steuerberater beraten. diese helfen unter ande-
                   rem bei:
                    · steuerlicher begleitung in erbfällen
                    · beratung in erbschaftsteuerfragen
                    · erbschaftsteuerplanung/erbschaftsteuer erklärung
                    · beratung bei Unternehmensnachfolge
                    · nachlasspflege/betreuung von erbengemeinschaften
                    · schenkungsteuerangelegenheiten

                   in diesen fällen kann die beratung durch einen steuerbera-
                   ter finanzielle Risiken vermeiden helfen. gerade beim Ver-
                   erben könnten sonst durchaus größere summen unbeabsichtigt  in erbrechtlichen fragen ist eine beratung durch einen er-
                   verloren gehen.                                 fahrenen Rechtsanwalt oder notar wichtig. diese unterstüt-
                                                                   zen bei folgenden fragen:
                                                                    · der ermittlung der gesetzlichen erbfolge
                                                                    · gestaltung eines testaments oder erbvertrags, einer
                                                                      Vollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
                                                                    · erbausschlagungen oder der begrenzung der
                                                                      erbenhaftung für schulden des erblassers
                                                                    · erbauseinandersetzungen unter mehreren erben
                                                                    · testamentsvollstreckungen
                                                                    · Vermögensübertragungsplänen
                                                                    · Unternehmensnachfolgeregelungen

                                                                   eine beratung und Vertretung durch einen anwalt nimmt
                                                                   ihnen zusätzliche belastungen ab und hilft, unnötige Risiken
                                                                   zu vermeiden.



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