Page 13 - Hochzeitsbroschüre Spree-Neiße
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Die kirchliche Trauung

Die Ehe steht unter Gottes Gebot, Verheißung und Segen. Die Eheleute verspre-
chen einander beizustehen in guten und bösen Tagen, bis der Tod sie scheidet. Der
Glaube an Gottes Liebe und Treue bestärkt sie diese Liebe und Treue auch selbst
zu leben. Der Hochzeitstermin sollte möglichst langfristig mit dem Pfarrer oder
der Pfarrerin geklärt werden.

           Die standesamtliche Eheschließung muss vor der
           kirchlichen Trauung vollzogen sein.
           Für die kirchliche Trauung ist die Kirchenmit-
           gliedschaft beider Partner Voraussetzung. Wenn
           ein Partner katholisch ist und die Hochzeit in einer
           evangelischen Kirche stattfindet, ist das katholi-
           sche Pfarramt rechtzeitig zu informieren. Evange-
           lischer Pfarrer und katholischer Priester halten
           dann die Trauung gemeinsam.
           Wenn nur ein Partner in der Kirche ist, wird ein
           Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert, bei dem
           der nicht zur Kirche gehörende Partner kein christ-
           lich geprägtes Trauversprechen gibt. Vorher findet
           ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, bei dem das
           Brautpaar noch einmal über die Bedeutung dieses
           Schrittes nachdenkt und die Einzelheiten des Got-
           tesdienstes besprechen kann. Die kirchliche Trau-
           ung findet grundsätzlich nur an geweihten Orten
           statt.
           Die zuständigen Pfarrämter beraten Sie gern.

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