Page 7 - Wanderungen zwischen Spree und Neiße
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                                          Hinweise & Tipps



            Guter Rat
            vom Wanderwegewart

            Das  gut  ausgeschilderte Wanderwegenetz  des  Landkreises  Spree-Neiße
            bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten für Wanderungen mit unterschiedli-
            cher Streckenlänge. Die in diesem Heft aufgeführten Tourenvorschläge sind
            nur ein Bruchteil der Möglichkeiten.
            Bevor Sie eine Wanderung antreten, sollten Sie sich anhand einer Wander -
            karte über den Wegeverlauf Ihrer Tour und das angegebene Markie rungs -
            zeichen informieren. Solche Zeichen finden Sie auf Wegweisern, weiß be -
            schriftet auf grünem Untergrund und auf angelegten Wegemarken. Weg -
            weiser und Wegemarken sind in der Regel bei abbiegenden Wegen oder
            an Kreuzungspunkten angebracht.
            Für Wanderer gilt:
            Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung. Richten Sie sich
            auf veränderliches Wetter ein. Festes und bequemes Schuhwerk schützt Sie
            nicht nur vor Blasen an den Füßen, sondern auch vor Verletzungen.
            Auf langen Wegen darf ein Proviant nicht fehlen, etwas Trinkbares sollte
            man immer bei sich haben. Wenn Sie die Einkehr in eine Gaststätte pla-
            nen, ist es ratsam, sich vorher über die Öffnungszeiten zu informieren.
            Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber der Natur, insbesondere
            in Naturschutzgebieten. Bäume, Sträucher, Pflanzen, Gräser, Blumen u.a.
            sollen auch die nach Ihnen kommenden Wanderer noch erfreuen. Lautes
            Lärmen vertreibt die Tiere und verhindert, das vielfältige Leben in Wald und
            Flur kennen zu lernen. Berühren Sie bitte keine Tiere. Es besteht möglicher-
            weise Tollwutgefahr, außerdem werden von Menschen berührte Jung tiere
            und -vögel oft von ihren Eltern verstoßen.
            Rauchen im Wald ist verboten, das Anlegen von Feuer ohnehin. Ab Wald -
            brandstufe 3 dürfen Wege nicht verlassen werden, das Betreten des Wal -
            des ist unzulässig.
            Mit dem Pkw anreisende Besucher benutzen bitte die öffentlichen Park -
            plätze. Forst- und Wirtschaftswege dürfen nicht befahren werden. Bitte
            lassen Sie in der Natur keinen Müll zurück.
            Auf Bergbaukippenflächen und Halden, an Ufern von Tagebaurestlöchern,
            ins besondere  in  Flutungsgebieten,  beachten  Sie  bitte  die  Hinweis-  und
            Verbotsschilder und übertreten Sie nicht die Sperrbereiche.
            Gefährlich ist es auch, in nicht zugelassenen Gewässern zu baden oder Was -
              sersportarten zu betreiben. Nutzen Sie dazu bitte Freibäder oder Ba de seen.
            Wenn Sie diese Hinweise beachten, schützen Sie nicht nur die Natur, son-
            dern auch sich selbst.
            Auf ein gutes Wandern!
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