Page 15 - Hochzeitsbroschüre Cottbus
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HB Cottbus 2019_Hochzeitsbroschüre Konzeption 10.12.19 08:04 Seite 15
Vermögen & Zugewinn
Hochzeit ist eine höchst offizielle Angelegenheit, die dem Bürgerlichen Ge-
setzbuch (mit insgesamt 129 §§) und dem Familienrecht zur Bürgerlichen
Ehe (mit insgesamt 291 §§) unterliegt. Eheverträge sind ein Thema, über das
unbedingt nachgedacht werden muss; denn im Verlauf einer Ehe verändert
sich schließlich das Vermögen.
Jeder Ehepartner bleibt uneingeschränkt Eigen tü- nes und das der Frau bleiben wie bei der Güter-
mer der Gegenstände, die er in die Ehe mitbringt. trennung getrennt. Sie erwerben nicht ge mein -
Die Vermögensmassen aber erfahren im laufe der schaft liches Vermögen. Es wird während der Dau -
Zeit einen Wertzuwachs. Wenn einer der beiden er der Ehe kein gemeinschaftliches Eigentum kraft
Ehepartner ein größeres Vermögen, ein Haus oder Gesetz erworben, sondern nur durch Verein ba rung
sogar ein Geschäft in die Ehe einbringt, ist es ganz der Eheleute, wie z.B. beim Kauf eines gemeinsa-
besonders wichtig, einen Ehevertrag zu schließen. men Grundstückes. Wird die Ehe beendet, steht
Der gesetzliche Güter stand ist die Zugewinn ge- dem Ehegatten mit dem geringeren Vermögen ein
meinschaft (gültig seit dem 01.07.1958 in den Zugewinnaus gleich zu.
alten Bundesländern, seit dem 03.10.1990 in den Die im gesetzlichen Güterstand der Zuge winn ge-
neuen Bundesländern). Das Vermögen des Man- meinschaft lebenden Eheleute unterliegen je doch
Verfügungsbeschränkungen und können nicht
über ihr Vermögen im Ganzen be stimmen, auch
nicht über den Hausrat. Jeder Ehepartner verwal-
Liebe ist das Einzige, tet selbstständig sein Ver mögen, wobei die Ehe-
was nicht weniger wird, leute zur Verwendung ihres Vermögens zu gleiches, getroffen werden. Jeder No tar wird den
wenn man es verschwendet. Guns ten der Familie verpflichtet sind. Eheleuten gern hilfreich zur Seite stehen. Das trifft
In einem Ehevertrag können vermögensrechtliche ebenfalls bei der Gütertrennung zu. Sie ist bei
(Unbekannt) Regelungen, wie die Zuteilung des Eigen tums, der einer eventuellen Scheidung die vorteilhafteste
Ausschluss des Zugewinn- und Ver sor gungsaus- und „sauberste“ lösung.
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