Page 15 - Hochzeitsbroschüre Bautzen, Görlitz, Löbau, Zittau
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Die kirchliche Trauung


         Die Ehe steht unter Gottes Gebot, Verheißung und Segen. Die Eheleute verspre-
         chen einander beizustehen in guten und bösen Tagen, bis der Tod sie scheidet. Der
         Glaube an Gottes Liebe und Treue bestärkt sie diese Liebe und Treue auch selbst
         zu leben. Der Hochzeitstermin sollte möglichst langfristig mit dem Pfarrer oder
         der Pfarrerin geklärt werden.


                Die standesamtliche Eheschließung muss vor der
                kirchlichen Trauung vollzogen sein.
                Für die kirchliche Trauung ist die Kirchenmit-
                gliedschaft beider Partner Voraussetzung. Wenn
                ein Partner katholisch ist und die Hochzeit in einer
                evangelischen Kirche stattfindet, ist das katholi-
                sche Pfarramt rechtzeitig zu informieren. Evange-
                lischer Pfarrer und katholischer Priester halten
                dann die Trauung gemeinsam.
                Wenn nur ein Partner in der Kirche ist, wird ein
                Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert, bei dem
                der nicht zur Kirche gehörende Partner kein christ-
                lich geprägtes Trauversprechen gibt. Vorher findet
                ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, bei dem das
                Brautpaar noch einmal über die Bedeutung dieses  Sie sind also nicht mehr zwei,
                Schrittes nachdenkt und die Einzelheiten des Got-  sondern eins.
                tesdienstes besprechen kann. Die kirchliche Trau-  Was Gott aber verbunden hat,
                ung findet grundsätzlich nur an geweihten Orten  das soll der Mensch nicht trennen.
                statt.
                Die zuständigen Pfarrämter beraten Sie gern.    (Matthäus 19, 6)


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