Page 15 - Hochzeitsbroschüre Bautzen, Görlitz, Löbau, Zittau
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Die kirchliche Trauung
Die Ehe steht unter Gottes Gebot, Verheißung und Segen. Die Eheleute verspre-
chen einander beizustehen in guten und bösen Tagen, bis der Tod sie scheidet. Der
Glaube an Gottes Liebe und Treue bestärkt sie diese Liebe und Treue auch selbst
zu leben. Der Hochzeitstermin sollte möglichst langfristig mit dem Pfarrer oder
der Pfarrerin geklärt werden.
Die standesamtliche Eheschließung muss vor der
kirchlichen Trauung vollzogen sein.
Für die kirchliche Trauung ist die Kirchenmit-
gliedschaft beider Partner Voraussetzung. Wenn
ein Partner katholisch ist und die Hochzeit in einer
evangelischen Kirche stattfindet, ist das katholi-
sche Pfarramt rechtzeitig zu informieren. Evange-
lischer Pfarrer und katholischer Priester halten
dann die Trauung gemeinsam.
Wenn nur ein Partner in der Kirche ist, wird ein
Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert, bei dem
der nicht zur Kirche gehörende Partner kein christ-
lich geprägtes Trauversprechen gibt. Vorher findet
ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, bei dem das
Brautpaar noch einmal über die Bedeutung dieses Sie sind also nicht mehr zwei,
Schrittes nachdenkt und die Einzelheiten des Got- sondern eins.
tesdienstes besprechen kann. Die kirchliche Trau- Was Gott aber verbunden hat,
ung findet grundsätzlich nur an geweihten Orten das soll der Mensch nicht trennen.
statt.
Die zuständigen Pfarrämter beraten Sie gern. (Matthäus 19, 6)
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